Aufgrund des aktuellen Urteils des BGH vom 12.09.2013 haben wir in mehreren Verfahren obsiegt. Die Entscheidung des BGH ist wichtig für jedes Unternehmen das Werkleistungen erbringt!
Unklarheiten in der Ausschreibung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers!
Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrages aufgrund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat.
Urteil des BGH vom 12.09.2013, AZ: VII ZR 227/11
Ihr Recht
Rechtsanwältin Silvia Drach
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht