Keine Angst vor Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfall

Verkehrsunfälle gehören heutzutage leider zum Alltag und können jeden treffen.
In den meisten Fällen entstehen Schäden am Fahrzeug, oft auch Personenschäden.
Aus Angst vor Rechtsanwaltskosten verzichten viele Unfallopfer auf eine Regulierung oder versuchen, diese selbst in die Hand zu nehmen. Hierbei wird oftmals aus Unwissenheit auf die Geltendmachung von weiteren Schadenspositionen verzichtet.

So haben Unfallopfer neben dem Anspruch auf Regulierung der Schäden am PKW auch Anspruch auf Nutzungsausfall und einer Unkostenpauschale.
Bei Personenschäden bestehen neben Ansprüchen auf Schmerzensgeld auch Ansprüche auf Erstattung des Verdienstausfallschadens, von Fahrtkosten, Zuzahlungen zu Medikamenten und Behandlungen, insbesondere jedoch auch auf Erstattung von Haushaltsführungsschäden.
Die Schäden werden grundsätzlich mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners reguliert.

Diese übernimmt auch die Kosten des Rechtsanwalts des Unfallopfers in dem Umfang, in dem der Unfallverursacher eine Mitschuld trägt.
Sofern der Unfall somit allein durch den Unfallgegner verursacht wurde, werden die Kosten für die regulierten Schäden vollumfänglich durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen.

Verzichten Sie also nicht auf Ihre Ansprüche!
Wir stehen Ihnen zur Seite!

Ihr Recht
Rechtsanwältin Kerstin Clemens
Anwaltskanzlei Drach & Drach