Nach einer Information der juristischen Zentrale des ADAC hat Italien die Bußgelder ab dem 01. Januar 2015 wieder erhöht.
Doch sollte man als Kraftfahrer auch wissen, dass bei den meisten in Italien begangenen Verkehrsdelikten bei einer sofortigen Zahlung innerhalb von fünf Tagen eine Reduzierung der zunächst verhängten Mindestbuße bis zu 30% angeboten wird.
So kann sich der Bußgeldrahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 10 km/h zwischen 41 und 169 €, bei einer Überschreitung von 11 bis 4o km/h zwischen 169 € bis 679 € bewegen. Egal, ob innerorts oder außerorts.
Man sollte also den Brennerpass nicht als Rennstrecke nutzen.
Beachtet man die Helmpflicht nicht, kann dies zwischen 85 € und 338 € an Geldbuße kosten und das Krad kann bis zu 30 Tage sichergestellt werden.
Parkt man unerlaubt auf Bushaltestellen, auf Fußwegen oder auf einem Behindertenparkplatz, droht eine Geldbuße zwischen 88 € und 338 € und man kann überrascht werden; entweder wurde das Fahrzeug abgeschleppt oder mit einer Parkkralle „verziert“.
Die Vollstreckung rechtskräftiger Bußgelder ist derzeit (Januar 2015) in Deutschland noch nicht möglich, aber in Italien fünf Jahre vollstreckbar.
Ihr Recht
Karl-Heinz Drach
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertrauensanwalt des ADAC