Ein Sieg gegen Bistum Limburg und alle Auftragnehmer, die im öffentlichen Recht nach VOB /B tätig werden!
Streit über Nachträge: Kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern?
1. Streitigkeiten über Nachtragsforderungen berechtigen den Auftragnehmer zwar grundsätzlich nicht dazu, die weitere Leistung zu verweigern. Ausnahmsweise steht ihm aber ein Leistungsverweigerungsrecht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zu, wenn entweder die Leistungsaufnahme oder die Leistungsfortführung bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls für ihn zumutbar ist.
2. Die Leistungsfortführung ist für den Auftragnehmer unzumutbar, wenn der Auftraggeber endgültig nicht dazu bereit ist, eine zusätzliche Leistung zu vergüten, und die neue Vergütung von der ursprünglich vereinbarten Vergütung nicht unerheblich abweicht.
Quelle:
OLG Koblenz, Urteil vom 06.11.2014 – 6 U 245 / 14 (nicht rechtskräftig), Volltext: IBRRS 2014, 2889
BGB § 242; VOB / B § 5 Nr.4, § 8 Nr. 3 Abs. 1,2
 IBR Januar 2015 zusammengefasst von RA Dr. Achim Olrik Vogel, München
Bei Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Silvia Drach, Fachanwältin im Bau- und Architektenrecht gern zur Verfügung.