Was ist mit dem digitalen Nachlass?
Für den Fall des Todes oder eines schweren Unfalles haben Viele mit einem Testament und einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt.
Heute laufen viele Verträge bereits ausschließlich über das Internet. Es gibt Spiele-Abos oder sonstige regelmäßige Zahlungsverpflichtungen.
Handeln kann man hinsichtlich dieser Verträge jedoch nur mit den entsprechenden Zugangsdaten und Passwörtern. Den Hinterbliebenen oder Bevollmächtigten bleibt ein Zugang meist verwehrt.
Wir empfehlen daher, auch den digitalen Nachlass zu regeln und stehen Ihnen hierfür selbstverständlich gern tatkräftig zur Seite.
Ihr Recht
Kerstin Clemens
Fachanwältin für Erbrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach