EU-Erbrechtsverordnung

Alles ist im Wandel. So ändert sich auch immer wieder die Gesetzeslage.
Wir wollen Sie hiermit über weitreichende Änderungen im Erbrecht informieren.

Infolge der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung, EuErbVO, EU-ErbVO) ändert sich die Rechtslage für erbrechtliche Fälle mit Auslandsbezug grundlegend.
Betroffen sind alle Erbfälle in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab dem 17. August 2015 mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich.
Nunmehr wird stets das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art 21 Abs. 1 EU-ErbVO).
Relevant ist dies z.B. für Rentner, die ihren Lebensabend in einem anderen EU-Staat verbringen oder auch für Geschäftsleute, die dienstlich längere Zeit im Ausland verbringen.
Diese werden dann nach dem Erbrecht des jeweiligen Staates beerbt.
Da die erbrechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern durchaus deutlich voneinander abweichen, dass dies zu völlig anderen als den erwarteten und gewünschten Ergebnissen führen.
Wichtig ist daher nunmehr, dass durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) ausdrücklich das Recht des Staats, dem der Erblasser angehört, gewählt werden kann.
Diese Rechtswahl gilt in diesen Fällen auch dann, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in seinem Heimatland hat.

Die durch unsere Kanzlei gefertigten Testamente führen lediglich bei der Anwendung deutschen Erbrechtes zu den gewünschten Ergebnissen.
Wir empfehlen daher, in Ihren Testamenten ausdrücklich zu ergänzen:

„Es soll deutsches Recht, insbesondere deutsches Erbrecht Anwendung finden.“

Dieser Satz muss wiederum vollständig handschriftlich geschrieben und wie auch Ihr Testament entsprechend unterschrieben werden.
Gleichzeitig empfehlen wir bei dieser Gelegenheit zu prüfen, ob Ihre Testamente noch immer Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechen.

Wir beraten Sie gern.

Ihr Recht
Beratung zur EU-Erbrechtsverordnung führt Rechtsanwältin Clemens
Kerstin Clemens
Fachanwältin für Erbrecht
angestellte Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Drach & Drach