Bereitsschaftszeit = Arbeitszeit?

Einem Arbeitnehmer, der entsprechend der Anweisung bzw. seiner Arbeitsaufgabe bestimmte Zeiten zu Hause verbringen und dabei jederzeit entsprechend den Aufforderungen des Arbeitgebers bzw.von ihm benannten Dritten zum Arbeitseinsatz innerhalb kurzer Zeit Folge leisten muss, ist diese Zeit als Arbeitszeit zu bezahlen.

Dies besonders im Sinne des Mindestlohngesetzes (EuGH v.21.02.2018), denn diese Verpflichtung schränkt die Möglichkeit des Arbeitnehmers, sich anderen Tätigkeiten zu widmen, erheblich ein.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin im Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach