Befristung Arbeitsverhältnisses

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses gibt immer wieder Anlass zu Rechtsstreiten.

Der EuGH, Urteil vom 28.02.2018, Aktenzeichen C 46/17, hat festgestellt, dass eine befristete Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus zulässig ist.

Bisher war das streitig, denn die Voraussetzungen für die Befristung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz waren nicht für die Zeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze gegeben.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Frau Rechtsanwältin Drach berät Sie gern zur Befristung von Arbeitsverträgen.

Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin im Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach