Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses gibt immer wieder Anlass zu Rechtsstreiten.
Der EuGH, Urteil vom 28.02.2018, Aktenzeichen C 46/17, hat festgestellt, dass eine befristete Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus zulässig ist.
Bisher war das streitig, denn die Voraussetzungen für die Befristung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz waren nicht für die Zeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze gegeben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin im Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach