Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen sind unwirksam, wenn sie nach dem 16.08.2014 abgeschlossen wurden und keinen Hinweis enthalten, dass der Mindestlohn von dieser Ausschlussfrist ausgenommen ist !
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin im Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach