Am 25.10.2018 gab es eine weitreichende Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof, der die Befristung von Opern- und Orchesterverträgen untersagt hat. Zu entscheiden hatte der Europäische Gerichtshof über die sogenannten Kettenbefristungen im künstlerischen Bereich für Opern- und Orchesterangestellte in Rom. Es ging um eine Baletttänzerin.
Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil auch eine weitreichende Änderung der befristeten Arbeitsverträge der Künstler in Deutschland nach sich ziehen muss.
Gern stehen wir zur Rechtsberatung zur Verfügung.
Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin im Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach