Ausgleichsansprüche für Flugverspätungen seit 2016!

Nach der Fluggastrechteverordnung bestehen bei ausgefallenen Flügen in den meisten Fällen folgende Ausgleichsansprüche pro Person:

  • bei allen Flügen mit einer Entfernung bis zu 1.500 km: 250,00 €,
  • bei allen Flügen innerhalb der EU mit einer Entfernung von 1.500 – 3.500 km: 400,00 €,
  • bei allen sonstigen Flügen (auch außerhalb der EU): 600,00 €.

Gemäß der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 sind diese Ausgleichsleistungen nicht nur zu gewähren, wenn der Flug ausfällt, sondern auch dann, wenn sich der Flug um mindestens drei Stunden verspätet.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass mehrere Fluggesellschaften die Ausgleichszahlungen trotz Aufforderung nicht freiwillig zahlen, sondern erst, wenn ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Dann erfolgen die Zahlungen meist umgehend!

Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung verjähren regelmäßig nach drei Jahren zum Jahresende. Für alle Flüge seit 01.01.2016 sind die Ansprüche damit noch nicht verjährt!

Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen meist entsprechende Kosten.

Selbst ohne Rechtsschutzversicherung besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung hinsichtlich der Anwaltskosten gegenüber den Fluggesellschaften.

Verzichten Sie nicht auf Ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung oder Annulierung eines Fluges!

Wir wahren Ihr Recht!

Kerstin Clemens
Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Drach & Drach