Das Amtsgericht Bautzen hat nun Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten eingestellt, bei denen das Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S350 verwendet wurde.
Vorangegangen waren mehrere Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes. Dort wurden Verfahren mit der Begründung eingestellt, die Betroffenen sind in verfassungswidriger Weise in ihrer Verteidigung eingeschränkt. Denn durch die im Messgerät installierte Software werden die eigentlichen Messdaten nach der Berechnung des Geschwindigkeitswerts gelöscht. Damit ist es dem Betroffenen unmöglich, im Rahmen seiner Verteidigung die eigentlichen Messdaten auf fehlerhafte Erhebung und Verarbeitung und Interpretation zu prüfen und den daraus errechneten und letztlich vorgeworfenen Geschwindigkeitswerte anzugreifen.
Die Entscheidungen des Amtsgerichts Bautzen dürften auch weitere Geschwindigkeitsmessgeräte betreffen, deren Sensordaten nach der Berechnung des Geschwindigkeitswertes gelöscht oder jedenfalls für die Betroffenen oder Sachverständigen unzugänglich gespeichert werden.
Der Landkreis Bautzen setzt mehrere Geräte des Typs TraffiStar S350 ein. Die bei diesen TraffiStar S350 bisher verwendete Software-Version löscht die eigentlichen Messdaten. Daher dürfte eine Vielzahl laufender Verfahren des Landkreises Bautzen von der Entwicklung in der Rechtsprechung erfasst sein.
Betroffene sollten sich schon bei Zugang einer Anhörung von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Gerade auch, wenn das verwendete Messgerät aus der Anhörung heraus nicht erkennbar ist.
In unserer Kanzlei stehen zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht für Ihre Fragen bereit. Bei uns erhalten ADAC-Mitglieder – auch wenn sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben – eine kostenfreie Erstberatung.
Wir kämpfen für Ihr Recht.
Rechtsanwalt Tomas Dils
Fachanwalt für Verkehrsrecht
angestellter Anwalt
Anwaltskanzlei Drach & Drach
Bautzen, den 12.09.2019
Amtsgericht_Bautzen_Beschluss_vom_20190719_zu_TraffiStar_S350