Begehrt ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage die Bezahlung nach TVöD unter Beachtung bzw. unter Heranziehung des Heraushebungsmerkmales „besonders verantwortungsvolle Tätigkeit“, so sind die konkreten Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer nebst der umfassenden Darlegung und Beschreibung der jeweiligen konkreten Arbeitsschritte in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht vornimmt, konkret darzulegen und gegebenenfalls unter Beweis zu stellen.
Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin am Arbeitsrecht