Als Fachanwältin und Vertrauensanwältin des Bauherrenschutzbundes informiert die Unterzeichnerin über bereits mit Ordnungsgeld abgemahnte Verstöße des Unternehmens DFH Haus gegen gesetzlich geltende Verbraucherschutzregelungen. Da die Meinung nicht zum Erfolg führte und das Unternehmen weiter diese Klauseln verwendete, hat es entsprechendes Ordnungsgeld gegenwärtig i.H.v. 60.000,00 € zu zahlen.
Zur DFH – Deutsche Fertighaus Holding AG -gehören auch die Firmen Massa Haus, Allkauf und OKAL als Fertighausunternehmnen.
Laut Vertrag verlangen diese Unternehmen zunächst vom Bauherren eine Sicherheit über eine Bauherrenbürgschaft – üblicherweise in Höhe von 10 bis 20 % des vereinbarten Preises für das Haus – was nach der neuen Rechtslage gesetzeskonform ist.
Meist nachträglich, manchmal aber bereits in den Verträgen, wird stattdessen vom Bauherren eine Abtretung verlangt, wonach die Bauherren ihren Anspruch aus der Finanzierung, d.h. den üblicherweise in Anspruch genommenen Bauherrendarlehen an das Bauunternehmen/den Hausbau-Vertragspartner abtreten sollen – meist auch unwiderruflich. Damit kann das Bauunternehmen auf die Darlehen zugreifen.
Das Problem besteht immer dann, wenn es mitten im Bau zu Streitigkeiten und sogar zum Loslösen vom Vertrag bis hin zur Kündigung durch den Bauherren kommt. Damit verhindert die Abtretung, dass die Bauherren ihr Darlehen für den Weiterbau in Anspruch nehmen können. Dadurch kann es zu massiven Problemen bei den Bauherren kommen, ihr Haus fertigzubauen. Zum Teil verzichten deshalb Bauherren auf die Kündigung des Vertrages wegen Vertragsverstößen gegen die Bauhauserrichter, nur um die Probleme mit den Darlehen zu vermeiden.
Vermeiden Sie derartige Fallen, die Ihnen erhebliche Schwierigkeiten bereiten und wenden Sie sich rechtzeitig zur Vertragsprüfung an einen versierten im Baurecht tätigen Fachanwalt oder an den Bauherrenschutzbund mit dessen Vertrauensanwälten.
Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin im Bau- und Architektenrecht
Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes