Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 12.06.2014 zum AZ: C-118/13 entschieden, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub auch dann haben, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes verfiel der Urlaubsanspruch im Falle des Todes des Arbeitnehmers regelmäßig ohne finanziellen Ausgleich.
Erben können daher auch den Urlaubsanspruch des Erblassers gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber geltend machen.
Ihr Recht
Kerstin Clemens
angestellte Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach