Erfolg im Bühnenrecht

Ihr Spezialist im Bühnenrecht und Bühnenschiedsrecht berichtet über einen neuen Erfolg für ein Bühnenmitglied!

Die Unterzeichnerin ist seit Jahren regelmäßig in dem speziellen Gebiet Bühnenrecht und Bühnenschiedsgericht mit vom üblichen Arbeitsrecht abweichenden Sondervorschriften tätig.
Dabei geht es besonders um die Rechte des Bühnenmitgliedes bei Nichtverlängerungsmitteilungen, aber auch bei anderen Verletzungen des Arbeitsrechts durch die Intendanten und Geschäftsführer einzelner Bühnen.
Wieder einmal konnten Frau RAin Silvia Drach einen Erfolg verzeichnen, wie schon sehr oft in den letzten Jahren. Ein Bühnenmitglied hatte eine Nichtverlängerungsmitteilung von der Sorbisches National-Ensemble GmbH erhalten und sich an die Unterzeichnerin gewandt. Die Nichtverlängerungsmitteilung hat keinen Bestand, obwohl das Arbeitsverhältnis des Bühnenmitgliedes noch nicht länger als 15 Jahre bestand.
Im vorliegenden Fall ging es darum, ob die vormalige Intendantin sich bei der Nichtverlängerungsmitteilung darauf berufen darf, dass ein Bühnenmitglied Schlechtleistungen erbringt, obwohl gerade die angegebenen Schlechtleistungen überhaupt nicht bestanden und auch die unmittelbaren Vorgesetzten, wie z.B. die Ballettmeisterin, gerade keine Einwendungen gegen die Leistungen hatte.
Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung habe ich vor dem Bühnenschiedsgericht obsiegt.

Ihr Recht
Bei Fragen zum Bühnenrecht berät Sie Frau Rechtsanwältin Drach
Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach
Spezialistin im Bühnenrecht und Bühnenschiedsrecht