Zahlt ein Kindesvater für ein minderjähriges Kind keinen Unterhalt, kann die Kindesmutter vom Jugendamt für das Kind Unterhaltsvorschuss auf Antrag gezahlt bekommen. Das Jugendamt wird dann versuchen, vom Kindesvater den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurückzuerlangen.
Hierfür ist die Kenntnis über die Person des Kindesvaters erforderlich. Deshalb regelt das Unterhaltsvorschussgesetz u.a., dass die Kindesmutter bei Antragstellung zur Mitwirkung verpflichtet ist. Diese besteht darin, den Kindesvater zu benennen, zumindest jedoch bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. Aufenthaltsfeststellung des Kindesvaters mitzuwirken.
Damit sind Kinder benachteiligt, deren Väter beispielsweise deshalb unbekannt sind, weil sie während eines sogenannten One-Night-Stands gezeugt wurden und ihrer Mutter seine Identität unbekannt ist.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat in einem Urteil vom 24.05.2023 (5 A 350/22) klargestellt, dass auch in einem solchen Fall Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für die minderjährigen Kinder besteht. Die Pflicht zur Mitwirkung der Kindesmutter ist ausreichend erfüllt, wenn sie eine detaillierte Schilderung über ihre Unkenntnis und ihre erfolglosen Suche nach der Identität des Kindesvaters glaubhaft vornimmt. Die Kindesmutter muss keine aussichtslosen Ermittlungen zum Kindesvater anstellen.
Bettina Israel
Fachanwältin für Familienrecht