Aufgrund der bestehenden Testierfreiheit kann jeder jederzeit selbst ein Testament nach seinen Wünschen errichten.
Dies ist jedoch nicht so einfach, wie man sich das vorstellt.
So kommt es immer wieder zu unwirksam errichteten Testamenten, weil die Formvorschriften nicht erfüllt sind.
Erfolgen zum Beispiel Regelungen noch nach der eigenen Unterschrift, sind diese nicht mehr von der Unterschrift gedeckt und werden damit nicht wirksam.
Weiter kommt es sehr oft zu unklaren Formulierungen in Testamenten.
Wer ist beispielsweise in Patchworkfamilien mit „unseren Kindern“ gemeint?
Selbst zunächst klare Formulierungen können mit der Zeit uneindeutig werden.
So stellt sich die Frage, wer Erbe werden soll, wenn im Testament „mein Ehegatte“ eingesetzt ist, der Erblasser jedoch nach Errichtung des Testamentes noch mehrfach geschieden und wieder neu verheiratet war.
Oft wird auch nicht geregelt, wer denn Erbe werden soll, wenn die eingesetzten Erben nicht Erbe werden können oder wollen. Sollen dann deren Kinder Erbe werden oder entfällt das Erbrecht zugunsten weiterer Miterben?
Meist kommt es infolge derart unklarer oder unvollständiger Formulierungen in Testamenten zu erheblichen Auslegungsproblemen und kosten- und zeitintensiven Rechtsstreitigkeiten.
Gerade weil man mit seinem Testament über sein gesamtes Vermögen verfügt, sollte dies nicht ohne anwaltliche Beratung erfolgen.
Anwaltskanzlei Drach & Drach
Rechtsanwältin Kerstin Clemens
Fachanwältin für Erbrecht