Im Gegensatz zu den Bearbeitungsgebühren der Banken hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 07.12.2010 zum AZ: XI ZR 3/10 klargestellt, dass die Abschlussgebühren für Bausparverträge berechtigt sind.
Ihr Recht
Kerstin Clemens
angestellte Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Drach & Drach