Soweit Sie zu den Baubetrieben gehören, die dem Allgemeinen verbindlich erklärten Bautarifvertrag unterfallen, unterliegen Sie auch dem Sozialkassenverfahren.
Alle Unternehmen, auch welche die keine Angestellten haben (Ein-Mann-Unternehmen) sind verpflichtet sich mit einem Mindestbeitrag von jährlich 900,00 EUR am Berufsbildungsverfahren zu beteiligen.
Bitte prüfen Sie, insbesondere wenn Sie ein Unternehmen sind, dass keine oder so gut wie keine Angestellten und Arbeitnehmer beschäftigt, ob Sie rechtlich gegen einen derartigen Bescheid vorgehen.
Gern stehen wir Ihnen zur Seite.
Silvia Drach
Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Drach & Drach
Ihre Fachanwältin im Bau-und Architektenrecht