Beweissicherung beim Mangel am Bau

Die Unterzeichnerin rät als Mitglied im gemeinnützigen Verein Bauherrenschutzbund, Schlichterin im Bau sowie Fachanwältin im Bau- und Architektenrecht regelmäßig dazu, Beweise bei Mängeln und „Pfusch“ am Bau zu sichern.

Für jeden am Bau Beteiligten kann die Situation entstehen, auch für den Unternehmer, dass es Streit um die Bauausführung und um behauptete Mängel gibt.

Es ist für alle Beteiligte sinnvoll, dass Mängel rechtzeitig entdeckt und behoben werden. Kommt es zu keiner Einigung über die Beseitigung der Mängel, ist es für beide Seiten notwendig und erforderlich, die Beweise zu sichern. Denn der Bauherr kann nach Fristsetzung für die Mangelbeseitigung unter Beachtung aller rechtlichen Schritte den Mangel durch ein Drittunternehmen beseitigen lassen.

Kommt es dann zur Auseinandersetzung, spielt die Beweissicherung eine wichtige Rolle. Die Unterzeichnerin rät regelmäßig dazu, diese Beweissicherung unter Einbeziehung eines Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht sinnvollerweise durch ein Privatgutachten vornehmen zu lassen, um einen zeitaufwendigen Gerichtsweg eines selbstständigen Beweisverfahren zu umgehen.

Nunmehr ist durch eine beachtenswerte Entscheidung eines Oberlandesgerichtes (II. Instanz) eindeutig festgehalten,

„… dass der Unterschied zwischen einem Privatgutachten und einem gerichtlichen Gutachten in einem selbstständigen Beweisverfahren beweismäßig nicht so erheblich ist, dass eine Partei grundsätzlich verpflichtet wäre, anstelle der Einholung eines Privatgutachtens ein selbstständiges Beweisverfahren anzustrengen.“

Diese Einschätzung belegt die Wertigkeit einer Leistungsfeststellung oder Mängeldokumentation durch einen privaten Sachverständigen. Allerdings sollte man sich dabei auf jeden Fall von einem Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht beraten lassen.

Ihr Recht
Bei Fragen zur Beweissicherung am Bau berät Sie Frau Rechtsanwältin Drach
Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach