Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 13.12.2016 entschieden, dass soweit der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers Überstunden geleistet hat und diese Tatsache feststeht, der Arbeitnehmer aber seiner Verpflichtung, die einzelnen Überstunden darzulegen und zu beweisen, nicht im vollen Maße genügen kann, das Gericht den Umfang der geleisteten Überstunden schätzen darf, soweit für die Schätzung ausreichend konkrete Anhaltspunkte bestehen.
In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht eine entscheidende Erleichterung für den Arbeitnehmer geregelt, die die Überstundentatbestände betreffen. Damit geht es wesentlich besser, die Ansprüche auf Zahlung von Überstunden gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.
Gern sind wir Ihnen dabei behilflich und beraten Sie in der Angelegenheit umfassend.
Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin im Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach