Überstunden schätzen

Steht fest, dass Ãœberstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet worden sind,aber der Arbeitnehmer kann seiner Darlegungs- oder Beweislast für jede einzelne Ãœberstunde nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht den Umfang der geleisteten Ãœberstunden schätzen – § 287 Abs. 2 IVM, Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO; Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 25.03.2015 5 AZR 602/13.

Dieses Urteil ist eine völlig neue Rechtsprechung bei der Akzeptanz und für die Durchsetzung von Ãœberstunden. Bisher war die Durchsetzung von Ãœberstunden für Arbeitnehmer kaum möglich, wenn diese nicht die einzelnen Ãœberstunden beweisen und belegen konnten, sondern lediglich im Wesentlichen die Arbeitsstunden darstellbar waren. Jetzt gibt es die Möglichkeit der Schätzung – das erleichtert für die Arbeitnehmer die Durchsetzung der Mehrarbeitsstunden nicht unerheblich.

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Rechtsanwältin Silvia Drach berät Sie zu Fragen rund um Überstunden

Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin im Arbeitsrecht