Straffrei durch Selbstanzeige

Zum 01.01.2015 soll in der Bundesrepublik ein Gesetz in Kraft treten, mit dem die Hürden für diejenigen höher gesetzt werden, die sich durch eine – am besten anwaltlich beratene – Selbstanzeige beim Finanzamt „steuerehrlich“ machen wollen.
Der Betrag, bei dem man ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages straffrei bleiben kann, wird dann von bisher 50.000 EUR auf 25.000 EUR abgesenkt.

Bei darüber liegenden Nachzahlungsbeträgen ist eine Steuerfreiheit nur noch zu erwirken, wenn eine Zuschlag gezahlt wird. Dieser ist gestaffelt bei Beträgen

=> über 25.000 EUR werden 10 Prozent
=> über 100.000 EUR werden 15 % und
=> über 1.000.000 EUR werden 20 %

Zuschlag fällig. Zusätzlich müssen künftig die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr sofort gezahlt werden.

Bis zum 31.12.2014 reichte ein Zuschlag von 5 Prozent bei allen Beträgen über 50.000 EUR aus.
Zudem wird die Verjährungsfrist für alle Fälle der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre verlängert. Künftig muss man also rückwirkend für die vergangenen zehn Jahre reinen Tisch machen – um straffrei zu bleiben.
Wichtig ist aus unserer Sicht in jedem Fall eine umfangreiche und genaue Planung der Selbstanzeige mit anwaltlicher Beratung. Nur der Rechtsanwalt ist im Rahmen seines Mandates allumfassend zur Verschwiegenheit berechtigt und muss keine Daten an das Finanzamt offenbaren, die der Steuerpflichtige nicht offenbart wissen will.
Für Kurzentschlossene steht unser Kanzleiteam gern zur Verfügung.

Ihr Recht

Rechtsanwalt Tomas Dils
(angestellter Rechtsanwalt)