Man fährt nicht nur gern in den Süden mit dem Auto, auch die Niederlande sind ein beliebtes Urlaubsreiseziel.
Auch hier tut man gut daran, die ausgebrachten Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten, denn eine Überschreitung kann bei einer Kontrolle teuer werden.
So sieht der niederländische Bußgeldkatalog (Stand 01.01.2014) vor, dass schon bei einer Überschreitung von 5 km/h 28 €URO fällig werden, bei 20 km/h dann 162 €URO, bei 30 km/h gute 271 €URO.
Im Unterschied zum deutschen Recht kennt das niederländische grundsätzlich eine Haftung des Fahrzeughalters.
Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung werden regelmäßig von der Centraal Justitieel Incasso Bureau/CJIB ausgestellt und ein Einspruch ist innerhalb von sechs Wochen ab Versendedatum bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einzulegen.
Und dies sollte man immer tun, denn die niederländischen Behörden sind sehr fleißig in der Vollstreckung von Geldsanktionen und treiben nichtbezahlte Geldbußen in Deutschland ein.
Eine Vollstreckung wird nur dann abgelehnt, wenn der Betroffene aktiv das Fehlen eines persönlichen Verschulden sowohl gegenüber dem zuständigen niederländischen Staatsanwalt nachweisbar (Einschreib/Einwurf oder Fax) vorgebracht hat und dieses dann im sog. Bewilligungsverfahren vor dem Bundesamt für Justiz (BfJ) mit diesem Nachweis wiederholen kann.
Sonst wird es noch teurer, denn bei Nichtzahlung der Geldbuße innerhalb der gesetzten Frist erhöht sich diese mit der ersten Mahnung um 50% , mit zweiten, aus der dann vollstreckt werden kann, um 100%.
Und letztlich: Die Geldbuße kann in den Niederlanden auch bei einer erneuten Einreise innerhalb der vier Jahre (Speicherfrist) eingetrieben werden. (nach einer Information des ADAC)
Ihr Recht
Karl-Heinz Drach
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht