Sie müssen dort nicht unterschreiben!

Straßenverkehr ist eine gefährliche Angelegenheit. Fehler passieren regelmäßig, die meisten bleiben ohne Folgen. Andernfalls ist meist die Polizei zur Stelle oder von Nöten.
Der Kontakt mit Polizeibeamten hat also selten einen erfreulichen Anlass. Das wird möglicherweise an Ihnen oder Ihrem Verhalten liegen oder an dem Verhalten Dritter.
Die Aufgabe der Polizeibeamten ist es, für die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle den Sachverhalt zu erforschen und in einer Akte zu dokumentieren und in Datenbanken zu speichern. Was in der Akte steht, gilt erst einmal als gesetzt. Was in die Datenbanken der Polizei kommt, bleibt dort lange stehen.
Für Betroffene ist es schwierig oder gar nicht einzuschätzen, wie ihre Äußerungen unmittelbar nach einem Unfall oder bei einer Polizeikontrolle später von Staatsanwälten, Richtern, Versicherern, Bußgeldstellen oder Anwälten verstanden werden.
Ich rate Ihnen, sich in einer solchen Situation auf die Angaben zu beschränken, die Sie wirklich und wahrheitsgemäß machen müssen: Vorname, Name, Wohnanschrift. Sie müssen Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen (§ 34 StVO) und bei einem Unfall mitteilen, ob Sie Unfallbeteiligter sind. Nicht mehr, nicht weniger. Die Angaben müssen Sie noch am Unfallort gegenüber allen anderen Unfallbeteiligten machen.
Nicht mehr, nicht weniger.
Aber Sie müssen keine Formulare unterschreiben! Jedenfalls sollten Sie sich die zuvor ganz genau durchlesen und verstehen, was da steht und was Sie damit erklären. Bei Zweifeln fragen Sie genau nach, zum Beispiel bei einem Anwalt.
Was in den Datenbanken der Polizei in Sachsen steht, können Sie über eine kostenfreie Auskunft beim Landeskriminalamt Sachsen anfordern. Einen Vordruck finden Sie unter https://www.rechtsanwaltdrach.de/pass.

Ihr Recht
Rechtsanwalt Tomas Dils