Achtung! Neues Widerrufsrecht

Bisher konnte man Waren im Versandhandel bestellen und war bei rechtzeitiger Rücksendung der Waren nicht zur Kaufpreiszahlung verpflichtet. Der Kunde musste weder die Transportkosten für den Versand an den Kunden noch die Kosten des Rückversands tragen.
Seit dem 13.06.2014 gelten jedoch neue Spielregeln beim Versandhandel.
Nunmehr genügt es nicht mehr, bestellte Waren einfach kommentarlos zurückzusenden, um sich vom geschlossenen Vertrag zu lösen.
Ein Widerruf muss gemäß § 355 BGB nunmehr zwingend ausdrücklich erklärt werden. Eine Begründung ist jedoch nach wie vor nicht notwendig.
Darüber hinaus hat der Kunde nunmehr auch gemäß § 357 Abs. 6 BGB die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern er hierüber durch den Händler informiert wurde.
Einige große Versandhäuser haben bereits mitgeteilt, zugunsten der Kunden auch weiterhin die Kosten der Rücksendungen selbst zu tragen. Die Transportkosten werden künftig ein wichtiger Punkt im Konkurrenzkampf der Versandhäuser werden.
Wir empfehlen, vor jeder Bestellung die Vertragsbedingungen zu prüfen und insbesondere die Widerrufsbelehrungen aufmerksam zu lesen.
Sofern bestellte Artikel zurückgesandt werden sollen, fügen Sie bitte künftig stets eine Widerrufserklärung bei. Der Gesetzgeber empfiehlt ein  Muster. Die Widerrufserklärung kann auch separat versandt werden.

Ihr Recht

Rechtsanwältin Kerstin Clemens
Anwaltskanzlei Drach & Drach