Restschuldbefreiung und AGB

Kann man sich über Allgemeine Geschäftsbedingungen gegen die Restschuldbefreiung in der Insolvenz absichern?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25.06.2015 zum AZ: IX ZR 199/14 wie folgt entschieden:

„Der vollständige oder teilweise Verzicht auf die Wirkungen der Restschuldbefreiung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam.“

und

„Der Schuldner kann den Schuldgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam anerkennen.“

Ein Gläubiger kann sich durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) daher keinen Vorteil im Falle der Insolvenz des Schuldners verschaffen.

Ihr Recht
Beratung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zur Restschuldbefreiung führt Rechtsanwältin Clemens
Kerstin Clemens
angestellte Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Drach & Drach